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GESCHÄFTS- UND VERHALTENSGRUNDSÄTZE

Als familiengeführtes Traditionsunternehmen in dritter Generation vertreten wir Werte wie Ehrlichkeit, Respekt und Gleichberechtigung.

Der Code of Conduct ist eine Selbstverpflichtung gegenüber allen Geschäftspartner, Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten.

Dafür haben wir entsprechende Prozesse angepasst und Maßnahmen umgesetzt.

 

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ES GIBT FÜR ALLES EINE LÖSUNG

Compliance beschreibt die Regelkonformität, die in der heutigen Geschäftswelt eine entscheidende Rolle einnimmt.

Es bezieht sich auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Richtlinien und ethischer Standards. Ein effektives Compliance-Programm ist nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil eines verantwortungsvollen und nachhaltigen Geschäftsbetriebs.

Für alle weiteren Belange rund um das Thema Compliance beantwortet das Gremium unter compliance(at)prettl-electronics.com Ihre Fragen, denn WIR HÖREN ZU.

 

 

HINWEISGEBERSYSTEM

Das Hinweisgebersystem ist eine Möglichkeit, um Verstöße anonym oder namentlich zu melden. Gemeinsam sorgen wir für ein gerechtes und besseres Leben - gemäß unserer Vision ELECTRONICS FOR A BETTER LIFE.

FRAGEN UND ANTWORTEN

Unser oberstes Ziel ist gesetzeskonformes zu Handeln. Dafür haben wir auch intern die entsprechenden Prozesse, Vorgaben und Kontrollen geschaffen. Sollte es dennoch zu Verstößen kommen, möchten wir als Prettl Electronics Gruppe das wissen, denn „wir hören zu“. Das gilt auch für Verstöße entlang unserer Lieferkette. Nur durch solche Hinweise können wir dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden.

Jeder der im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit bei der Prettl Electronics Gruppe oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt. Das können u. a. sein: Mitarbeiter, Leiharbeitnehmer, Lieferanten, Kunden oder Bewerber. 

In einigen Fällen ist jeder Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, Verstöße zu melden, s. z. B. § 16 Arbeitsschutzgesetz. Doch auch wenn es diese Verpflichtung in vielen Fällen nicht gibt, kann dem Unternehmen durch Verstöße erheblicher Schaden zugefügt werden. Daher möchten wir so schnell wie möglich über Verstöße informiert werden, um Schaden vom Unternehmen und den Beschäftigten abzuwenden.

Bei akuten Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte immer zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.

Ja. Das Hinweisgeberschutzgesetz sowie die Prettl-internen Regelungen schützen jeden Hinweisgeber vor Repressalien. Das sind Handlungen oder Unterlassungen, durch die der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. Dies gilt auch für Personen, die Gegenstand einer Meldung sind. 
Dieser Schutz besteht jedoch nur, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen gemeldet werden.

Das Hinweisgebersystem soll für die Meldung von straf- oder bußgeldbewerten Verstößen genutzt werden und erleichtern. Der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes gilt aber nur dann, wenn die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hat, dass die von ihr gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Es müssen ihr also tatsächliche Anknüpfungspunkte vorliegen.  Zum Beispiel weil der Verstoß selbst wahrgenommen wurde oder verlässliche Erkundigungen eingeholt hat. Reine Spekulationen sind nicht vom Hinweisgeberschutz umfasst 1. Es ist außerdem nicht dafür gedacht Werturteile abzugeben oder privates Fehlverhalten zu melden. 
Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben. 

1 Quelle: Bundesamt für Justiz

Nein. Über das Hinweisgeberportal ist auch eine vollkommen anonyme Meldung möglich. Nichtsdestotrotz ist eine namentliche Meldung immer zu bevorzugen. Die Identität der hinweisgebenden Person wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Die Hinweise, die über das elektronische Hinweisgebersystem dpms abgegeben werden, werden vom Prettl-Compliance-Gremium gelesen und bearbeitet. Das Gremium arbeitet standortübergreifend und ist auch unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichbar: compliance(at)prettl-electronics.com

Über das dpms-System kann das Compliance-Gremium mit Ihnen kommunizieren und Sie auf dem Laufenden halten. Spätestens 3 Monate nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung zu den geplanten sowie bereits ergriffenen Folgemaßnahmen. Das funktioniert übrigens auch, wenn Sie die Meldung anonym abgegeben haben.

Zum Zeitpunkt der Meldung müssen Sie hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Es müssen Ihnen also tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Annahme des Verstoßes vorliegen, beispielsweise, weil Sie den Verstoß selbst wahrgenommen haben oder verlässliche Erkundigungen eingeholt haben. Benennen Sie deshalb nach Möglichkeit alle Ihnen zur Verfügung stehenden Beweismittel (z.B. Zeugen, Urkunden, sonstige Unterlagen, Fotodateien o.ä.). Soweit Ihnen solche Beweismittel als elektronische Datei zur Verfügung stehen, haben Sie die Möglichkeit, diese bei Abgabe Ihrer Meldung hochzuladen.

Für den Fall, dass alle internen Stellen Ihren Hinweis nicht bearbeiten sollten, steht Ihnen die Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung.

BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)

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